Wenn die Arbeit mehrmals klingelt: Frankreich und das Gesetz gegen Anrufe nach Feierabend

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Nach einem erfüllten Arbeitstag ruft der Feierabend. Lästig und störend kann es sein, wenn man abends im privaten Kreis dann doch noch vom Chef oder den Arbeitskollegen ständig angerufen wird. In Frankreich könnte nun ein Gesetz erlassen werden, das es verbietet, Arbeitnehmer in ihrer Freizeit beruflich zu kontaktieren.

Diese Idee stößt bei den französischen Arbeitnehmern sicher auf große Zustimmung: Die von der Arbeitsministerin Myriam El Khomri geplante Reform des Arbeitsrechtes beinhaltet eine Änderung, die es Arbeitnehmern gestattet, nach Feierabend E-Mails und Anrufe aus dem Büro zu ignorieren, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.  Zurück geht der Gesetzesentwurf auf eine Idee des Personalvorstandes des Telekommunikationsunternehmens Orange, Bruno Mettling. Dieser argumentiert: „Man darf einem Angestellten nicht vorwerfen können, dass er um 23 Uhr nicht vernetzt war, um über ein Treffen am nächsten Morgen um neun Uhr informiert werden zu können.“

Durch die Gesetzesänderungen soll die Produktivität von Mitarbeitern erhöht und Burnouts vorgebeugt werden. Laut Mettling ist dafür der gestatte ihren Feierabend unabdingbar. Klar sei dabei auch, dass man niemandem verbieten könne, nach Feierabend für die Arbeit noch erreichbar zu sein.

Positive Effekte des Gesetzesvorschlages sind schon jetzt erkennbar. Daimler und Volkswagen in Frankreich gestehen den Mitarbeitern schon länger zu, nach Feierabend nicht mehr erreichbar zu sein. Die Bankengruppe BPCE kappte schon vor einiger Zeit die Zugänge zu dienstlichen E-Mail-Accounts nach 21 Uhr. Die Reform des Arbeitsrechts wird in Frankreich am 9. März dem Ministerrat präsentiert.

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